Garantie: BERNINA

Online die aktuellen Garantiebedingungen beim Hersteller direkt ansehen →
 

Hinweise für Nähmaschinen von BERNINA oder bernette

Die Firma BERNINA Nähmaschinen GmbH übernimmt ab dem Datum der Berechnung an den
Endabnehmer für die verkauften Maschinen eine vertragliche Garantie von 2 Jahren gegen
jegliche Fehler oder Ausfälle, vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen. Die Garantie
erstreckt sich weder auf den Verschleiß noch auf Schäden oder Mängel, die durch den nicht mit
der Anleitung und den Wartungshinweisen übereinstimmenden Gebrauch verursacht werden,
insbesondere aufgrund der Unerfahrenheit der Benutzer oder böswilliger Handlungen.
Die Garantie erlischt, wenn an dem Produkt durch den Kunden Änderungen vorgenommen
werden oder wenn Originalzubehör durch andere als Original-Ersatzteile ersetzt wird. Die
Garantie gilt nicht für die Reparatur von Schäden, die auf Fremdeinwirkung zurückzuführen sind
(z.B. Schlageinwirkung, Unfall, Stromschwankungen).
Die Garantieleistung wird nur dann erbracht, wenn das Gerät gemeinsam mit der Kaufrechnung
an den Kaufort oder an einen für den Wohnsitz des Garantieberechtigten zuständigen von
BERNINA Nähmaschinen GmbH autorisierten Händler zurückgeschickt wird.
Diese Teile- und Arbeitszeitgarantie erstreckt sich auf die identische oder vergleichbare
Ersetzung der von den autorisierten Personen als fehlerhaft anerkannten Geräte oder Teile.
BERNINA Nähmaschinen GmbH verpflichtet sich, Ihre laufende Garantie um die Ausfalldauer
Ihres Geräts zu verlängern, falls diese Dauer mindestens 7 Tage beträgt. Diese Frist beginnt mit
dem Tag der Annahme des Geräts durch den nächstgelegenen autorisierten Reparaturdienst
oder durch den für den Wohnsitz des Kunden zuständigen BERNINA Händler. Die
Transportkosten der Geräte gehen zu Lasten des Käufers, und zwar auch falls die Reparaturen
aufgrund ihres Ausmaßes am Firmensitz von BERNINA Nähmaschinen GmbH vorgenommen
werden müssen.
Die vorliegende Garantie gilt innerhalb der folgenden Länder: Deutschland und
Österreich
BERNINA Nähmaschinen GmbH
Ludwig-Winter-Straße 3
D-77767 Appenweier

Hinweis: Die angegebenen Garantiebestimmungen sind nur für Maschinen in Privatgebrauch anwendbar. Bei gewerblichem Gebrauch beträgt die Garantiedauer nach dem Kauf der Maschine 6 Monate.

Hinweise für Nähmaschinen von BERNINA

Sobald Sie sich für eine BERNINA Nähmaschine entschieden und diese gekauft haben, haben Sie die Möglichkeit eine Produktregistrierung durchzuführen. Mit der Registrierung und dem damit verbundenen Ausfüllen des Fragenkatalogs erhalten Sie eine Garantieverlängerung von 2 Jahren auf eine Garantiedauer von insgesamt 4 Jahren!
Die Garantie kann innerhalb von 3 Monaten ab dem Kaufdatum verlängert werden und ist gültig in Deutschland und Österreich. Die Garantieverlängerung ist eine freiwillige Leistung der BERNINA Nähmaschinen GmbH.